Der Senat wird aufgefordert, Verhandlungen über die Urheberrechte mit Peter Zumthor zu führen, um die drei bereits gebauten Treppentürme bei der für das Frühjahr 2005 geplanten neuen Wettbewerbsausschreibung für das internationale Dokumentations- und Begegnungszentrum „Topographie des Terrors“ berücksichtigen und damit Regressansprüche des Architekten und damit verbundene Kosten vermeiden zu können. Über die Ergebnisse der Prüfung ist bis zum 30.11.2004 zu berichten. Abrissarbeiten sind bis zur Klärung nicht vorzunehmen.

 

Ferner sollen durch bindende Vertragsklauseln und eine Plausibilitätsprüfung die TeilnehmerInnen am neuen Wettbewerb für das Dokumentationszentrum zur Einhaltung der vorgegebenen Bausumme verpflichtet werden.

 

Begründung

 

Senat und Bund haben vereinbart, die drei 19 Meter hohen Treppentürme des Architekten Zumthor bis Ende des Jahres 2004  abzureißen. Bisherige Planungs- und Baukosten haben bereits 11,75 Millionen Euro betragen. Für ihre Beseitigung sind noch einmal 750 000 Euro veranschlagt.

 

Es ist unverständlich, weshalb schlechtem Geld auch noch gutes Geld hinterhergeworfen werden soll. Die Türme sind schließlich Zeugnis einer Periode Berliner Planungskultur, in der nach Kosten nicht gefragt wurde. Es ist sinnvoll, den Erhalt der Treppenhaustürme zu einer Option der neuen Wettbewerbsausschreibung zu machen, damit diese in die jeweiligen Konzepte einbezogen werden können. Ein Erhalt der Türme würde die Abrisskosten vermeiden und könnte die Baukosten insgesamt senken.

 

Peter Zumthor besitzt die Urheberrechte für die Türme. Da der Senat einseitig den Vertrag mit dem Architekten Peter Zumthor gekündigt hat, ist weder ein Abriss noch ein Einbeziehen der Türme in ein künftiges städtebauliches Konzept möglich. Es ist nötig, dass der Senat konstruktive Verhandlungen über die Urheberrechte führt, damit die Türme zum Bestandteil der geplanten Wettbewerbsausschreibung werden können.

Für ein Einbeziehen der Türme in die künftige Topographie des Terrors–Baumaßnahme spricht auch, dass bei einer Verständigung mit Zumthor über diese Vorgehensweise das Prozessrisiko sinkt und keine weitere Verzögerung durch einen Rechtsstreit beim Bau der Topographie befürchtet werden muss.

 

Berlin, den 07. September 2004


Dr. Klotz    Ratzmann   Hämmerling    Ströver   

und die übrigen Mitglieder

der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Ausschuss-Kennung : StadtUmgcxzqsq